Schulordnung der Cornelia-Funke-Schule Gemünden
Jede noch so kleine Gemeinschaft braucht Regeln, damit ein friedliches Miteinanderleben gewährleistet ist, erst recht eine so große Gemeinschaft wie unsere Schule. Friedlich miteinander auszukommen ist in der Schule nur dann möglich, wenn jeder versucht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, andere ernst nimmt und im täglichen Umgang mit anderen rücksichtsvoll ist.
Auch wenn jeder den Willen hat, friedlich zu sein, werden doch Probleme auftauchen, die aber gelöst werden können. Deswegen gibt sich die Cornelia-Funke-Schule folgende Schulordnung:
1.
2.
In den Pausen halten sich die SchülerInnen grundsätzlich auf den Schulhöfen auf.
Der Aufenthalt im Atrium ist bei Einhaltung der Regel grundsätzlich ab 7:30Uhr gestattet. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung an den Tischgruppen selbst verantwortlich (s. Atriumsdienst für die Klassen).
Bei schlechten Witterungsverhältnissen können die SchülerInnen der Sekundarstufe in den Klassenräumen bleiben, wenn eine Durchsage erfolgt und die Lehrkraft dem zustimmt (Regenpause).
Die Schultaschen können mit Pausenbeginn vor die Fach- bzw. Klassenräume gelegt werden.
Das Ballspielen mit Softbällen ist erlaubt, jedoch NICHT bei Regenwetter.
Regelungen auf den einzelnen Schulhöfen:
Westhof
Südhof
Nordhof
Bolzplatz
3. Schülerinnen und Schüler dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause.
4. Für die Klassen 1 - 4 sind die Toiletten im Neubau vorgesehen. Die Nordhoftoiletten sind von den Klassen 5 - 10 zu benutzen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthaltsraum. Sie sind sauber zu halten. Der Aufenthalt vor den Toilettenräumen ist untersagt.
5. Jeder kümmert sich um Sauberkeit auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und in den bereitstehenden Container getrennt zu entsorgen.
6. Wer Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, ist zum Ersatz oder zur Wiederherstellung verpflichtet.
7. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts verboten, während der Arbeiten erlaubt, anschließend ordentliche Entsorgung.
8. Dicke Jacken und Kappen sind während des Unterrichts auszuziehen (unsere Räume sind beheizt!).
9. Außerdem gelten auf dem Schulgelände folgende Verbote:
10. Handys und alle transportablen elektronischen Geräte sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren (Ausnahme: im Unterricht unter Anleitung der Lehrkraft erlaubt).
11. In den Bereichen, die nicht zum Schulgelände gehören (Bushaltestelle, Bolzplatz, Klettergerüst, Weg zur Turnhalle) erwarten wir von allen Schülerinnen und Schülern sich ihrer Vorbildfunktion aller anderen Schülerinnen und Schülern bewusst zu sein und deshalb in den genannten Bereichen nicht zu rauchen!
12. Alle Fahrschülerinnen und -schüler halten sich aus Sicherheitsgründen bis zum Erscheinen ihres Busses auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle hinter den Betonquadern oder auf dem Schulgelände auf.
13. Wer nicht in der Betreuung angemeldet ist und nicht am Ganztagsangebot teilnimmt, muss direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen, bzw. mit dem Bus nach Hause fahren.
Wenn jeder die einzelnen Punkte dieser Schulordnung beachtet, steht einem harmonischen Schulalltag nichts mehr im Wege.
November 2019