Cornelia-Funke-Schule Gemünden

Grund-, Haupt- und Realschule

 

"miteinander - füreinander"

 

Rosenthaler Straße 4

35285 Gemünden (Wohra)

 

Tel.: 06453-1445

 

 

Um uns per Mail zu kontaktieren, suchen sie sich bitte unter "Kontakt" den richtigen Ansprechpartner heraus.

 

Telefonnummer der Betreuung: 06453-911865

Öffnungszeiten der Schulbücherei

Täglich von Montag bis Freitag

9:15  - 9:35 Uhr

(1. große Pause)

 

Kiosk/Mensa

Infos zum Kiosk mit Preisliste und Hinweisen zu den Aktionstagen.

Die Zettel für die Essensbestellung sind unter downloads abrufbar.

Schulordnung der Cornelia-Funke-Schule Gemünden

Schulordnung der Cornelia-Funke-Schule Gemünden

Jede noch so kleine Gemeinschaft braucht Regeln, damit ein friedliches Miteinanderleben gewährleistet ist, erst recht eine so große Gemeinschaft wie unsere Schule. Friedlich miteinander auszukommen ist in der Schule nur dann möglich, wenn jeder versucht, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, andere ernst nimmt und im täglichen Umgang mit anderen rücksichtsvoll ist.

 

Auch wenn jeder den Willen hat, friedlich zu sein, werden doch Probleme auftauchen, die aber gelöst werden können. Deswegen gibt sich die Cornelia-Funke-Schule folgende Schulordnung:

 

1.

  • Die GrundschülerInnen warten vor dem Unterricht auf ihren Aufstellplätzen.
  • Nach dem Gong vor Unterrichtsbeginn halten sich die SchülerInnen der Klassen 5 bis10 vor ihren Klassen- bzw. Fachräumen auf. Die Sportgruppen warten auf ihre Lehrkraft am Südtor bzw. vor dem Treppenaufgang zur Bushaltestelle.

 

2.

In den Pausen halten sich die SchülerInnen grundsätzlich auf den Schulhöfen auf.

Der Aufenthalt im Atrium ist bei Einhaltung der Regel grundsätzlich ab 7:30Uhr gestattet. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung an den Tischgruppen selbst verantwortlich (s. Atriumsdienst für die Klassen).

 

Bei schlechten Witterungsverhältnissen können die SchülerInnen der Sekundarstufe in den Klassenräumen bleiben, wenn eine Durchsage erfolgt und die Lehrkraft dem zustimmt (Regenpause).

Die Schultaschen können mit Pausenbeginn vor die Fach- bzw. Klassenräume gelegt werden.

Das Ballspielen mit Softbällen ist erlaubt, jedoch NICHT bei Regenwetter.

 

 

Regelungen auf den einzelnen Schulhöfen:

 

Westhof

  • Die Spielgeräte können von den SchülerInnen der Klassen 1 - 6 genutzt werden.
  • Der Spielplatz darf nur bei grüner Ampelstellung genutzt werden.
  • Der Aufenthalt hinter dem Pavillon und der Garage ist verboten.

 

Südhof

  • Die Spielinsel darf nur von den Schülern der Klassen 1 - 4 benutzt werden.
  • Der Südhof endet bei den Toiletten für die Klassen 1 - 4.
  • Die Baumelstühle und Tische sind Sitzmöglichkeiten.
  • Das Ballzielwerfen am Altbau ist erlaubt.

 

Nordhof

  • Der Aufenthalt bei den Mülltonnen und im Gebüsch ist verboten.
  • Das Basketballspiel im Bereich des Basketballkorbs ist erlaubt.

 

Bolzplatz

  • Der Bolzplatz darf nur nach Freigabe benutzt werden (s. Vertretungsplan).
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die den Bolzplatz bzw. den Kletterturm nutzen wollen, warten zu Beginn der Pause an der Treppe auf die aufsichtsführende Lehrkraft.
  • Der Aufenthalt in den Büschen ist untersagt.
  • Der Bereich der Bushaltestelle darf nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.
  • Auch das Sitzen auf den großen Betonquadern ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
  • Wer weder den Bolzplatz, noch den Kletterturm nutzen möchte, muss zurück auf den Schulhof gehen.
  • Der Kletterturm bleibt auch während des Winterhalbjahres geöffnet.

 

 

3. Schülerinnen und Schüler dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause.

 

4. Für die Klassen 1 - 4 sind die Toiletten im Neubau vorgesehen. Die Nordhoftoiletten sind von den Klassen 5 - 10 zu benutzen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthaltsraum. Sie sind sauber zu halten. Der Aufenthalt vor den Toilettenräumen ist untersagt.

 

5. Jeder kümmert sich um Sauberkeit auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und in den bereitstehenden Container getrennt zu entsorgen.

 

6. Wer Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, ist zum Ersatz oder zur Wiederherstellung verpflichtet.

 

7. Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts verboten, während der Arbeiten erlaubt, anschließend ordentliche Entsorgung.

 

8. Dicke Jacken und Kappen sind während des Unterrichts auszuziehen (unsere Räume sind beheizt!).

 

9. Außerdem gelten auf dem Schulgelände folgende Verbote:

  • Rauchen
  • Alkohol, Drogen und Waffen aller Art
  • Jegliche Form von Gewaltanwendung (Schlagen, Mobbing, ..,)
  • Jegliche Form des Spuckens
  • Verunreinigungen durch Kaugummi u.a.
  • Schneeballwerfen
  • Lärm während der Unterrichtszeit
  • Fahrrad fahren (Ausnahme: im Rahmen des Unterrichts)
  • Koffeinhaltige Getränke (z.B.: „Energie-Drinks“, Cola)

 

10. Handys und alle transportablen elektronischen Geräte sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren (Ausnahme: im Unterricht unter Anleitung der Lehrkraft erlaubt).

 

11. In den Bereichen, die nicht zum Schulgelände gehören (Bushaltestelle, Bolzplatz, Klettergerüst, Weg zur Turnhalle) erwarten wir von allen Schülerinnen und Schülern sich ihrer Vorbildfunktion aller anderen Schülerinnen und Schülern bewusst zu sein und deshalb in den genannten Bereichen nicht zu rauchen!

 

12. Alle Fahrschülerinnen und -schüler halten sich aus Sicherheitsgründen bis zum Erscheinen ihres Busses auf dem Bürgersteig an der Bushaltestelle hinter den Betonquadern oder auf dem Schulgelände auf.

 

13. Wer nicht in der Betreuung angemeldet ist und nicht am Ganztagsangebot teilnimmt, muss direkt nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen, bzw. mit dem Bus nach Hause fahren.

 

Wenn jeder die einzelnen Punkte dieser Schulordnung beachtet, steht einem harmonischen Schulalltag nichts mehr im Wege.

 

November 2019


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